Bußgeldzuweisungen an die DSQ
Eine Information für Staatsanwälte - Richter - Rechtsanwälte
Unter den Ursachen für Querschnittlähmung stehen Verkehrsunfälle an vorderer Stelle. Wir sehen daher besonders bei der Einstellung von Verkehrsdelikten einen sinnvollen Zusammenhang zu einem Bußgeld zu Gunsten der DSQ.
Bußgeldbescheide können Hoffnung bei den Betroffenen vermitteln und geben jungen Forschern Erfolgserlebnisse.
Die DSQ - Deutsche Stiftung Querschnittlähmung ist eine gemeinnützige Stiftung, mit dem Ziel, die Forschung zur Querschnittlähmung zu fördern, um die Möglichkeiten der umfassenden Behandlung und der Heilung einer Rückenmarkschädigung zu verbessern bis zu dem Ziel, diese zu beheben.
Sie unterstützt
- medizinische Grundlagenforschung,
- Projekte zur Integration mobilitätsgehinderter Rollstuhlfahrer
- Hilfe in Einzelfällen, wo Betroffene unverschuldet durch unseres sozialens Netzs gefallen sind.
Gerade auf dem Gebiet wissenschaftlicher Forschung ist eine erfolgversprechende Entwicklung abzusehen, die allerdings Zeit und Geld kostet.
Wir bitten Sie herzlich:
- bedenken Sie die DSQ mit Bußgelder
- fördern Sie medizinische Forschung
- geben Sie Betroffenen Hoffnung
- motivieren Sie unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter.
Überweisungsträger erhalten Sie beim Vorsitzenden des Vorstands der DSQ.
Auf der Kto. Nr. 432 432 019 bei der Volksbank Esslingen, BLZ 611 901 10 werden ausschließlich Bußgelder erfasst und keine Spendenbescheinigungen ausgestellt.
Wir danken Ihnen für Ihre Hilfe und bleiben mit freundlichen Grüßen
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Dr. G. Lukas, Vorsitzender des Vorstandes der DSQ
Weinstraße 32, 72773 Aichwald
Tel. 0711-36 10 17
Fax: 0711-36 30 119
E-Mail:
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Für eine Übersicht des Kuratorium und Stiftungsrats bitte hier klicken